Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle in der kommenden Woche gilt ab sofort im ganzen Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt.
Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörper) und Raketen sowie von anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer.
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline: 031 635 23 53
Hier finden Sie das Merkblatt zum Feuerverbot mit den entsprechenden Verhaltenshinweisen zu downloaden.
Weitere wertvolle Informationen und Hinweise zur aktuellen Gefahrensituation und Massnahmen in den Regionen des Kantons Bern finden Sie hier: Zusätzliche Feuerverbote im Kanton Bern
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf weiteres.
