Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 - 2029
Bekanntmachung der eingegangenen Wahlvorschläge
In Anlehnung an Art. 49 Abs. 2 der Gemeindeverfassung wurde mit Publikation im Nidauer Anzeiger vom 14.08.2025 darauf aufmerksam gemacht, dass die nachfolgenden Sitze zu besetzen sind und entsprechende Wahlvorschläge eingereicht werden können:
- 1 Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in
- 4 Mitglieder des Gemeinderates
- 4 Mitglieder der Baukommission
Gestützt auf Art. 50 der Gemeindeverfassung ist wählbar, wer spätestens 20 Tage vor der Wahlversammlung durch eine der Dorfparteien oder mit 10 Unterschriften stimmberechtigter Personen angemeldet ist. Die Wahlvorschläge mussten demnach bis spätestens am Freitag, 7. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung Jens eingereicht werden.
Es sind folgende gültigen Kandidaturen fristgerecht eingereicht worden:
a) 1 Gemeindepräsident/in
- Marti Lienhard, Jg. 1963, Moosgasse 7, Jens (bisher)
b) 4 Mitglieder des Gemeinderates
- EberhardPascal, Jg. 1982, Hohe Reben 1, Jens (bisher)
- GehriKevin, Jg. 1989, Hinterdorf 6, Jens (bisher)
- NievergeltMarkus, Jg. 1979, Hinterdorf 14, Jens (bisher)
- vonDachSonja, Jg. 1987, Tannacker 17, Jens (neu)
- WeberPius, Jg. 1972, Hungerberg 13, Jens (neu)
c) 4 Mitglieder der Baukommission
- HoferHeinz, Dorfplatz 2, Jens (bisher)
- TschanPatrik, Hungerberg 27a, Jens (bisher)
- SchüpbachMarkus, Jg. 1966, Hinterdorf 6, Jens (neu)
- ZauggYves, Jg. 1987, Waldegg 3, Jens (neu)
- BiedermannHeinz, Jg. 1978, Hungerberg 12, Jens (neu)
Für das Gemeindepräsidium liegen nicht mehr Wahlvorschläge vor als Sitze zu besetzen sind. In diesem Fall wird der Vorgeschlagene gestützt auf Art. 50 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeverfassung an der Wahlversammlung als gewählt erklärt.
Für die 4 Sitze im Gemeinderat sowie in der Baukommission hingegen liegen mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind. In diesem Fall wählt die Versammlung geheim.
Das Wahlverfahren richtet sich nach Art. 50 ff. der Gemeindeverfassung.
2565 Jens, 11.11.2025
EINWOHNERGEMEINDE JENS
Gemeinderat
