Für die Zeit von 22.00 Uhr bis tags darauf um 07.00 Uhr gilt ein Benützungsverbot für folgende Bereiche der Gemeindeparzelle Nr. 39:
Fussballfeld mit Parkierungsstreifen und Klubhaus / Schulhaus mit Parkplätzen Süd / Mehrzweckhalle, Feuerwehrmagazin, Werkhof und Multisammelstelle / Hartplatz mit Scooterrampe / öffentlicher Spielplatz / Parkplatz Friedhof
Bewilligungen für Nutzungen und Ausnahmen zum Benützungsverbot erteilt der Gemeinderat in Anlehnung an die „Richtlinien für die Benützung des öffentlichen Spielplatzes und der Aussenanlagen auf der Parzelle Nr. 39“ vom 15.05.2023.
Zuwiderhandlungen und Missachtungen des Benützungsverbotes werden auf Antrag mit Busse bis zu CHF 1‘000.00 bestraft.
Beschlossen am 15.05.2023
durch die Einwohnergemeinde Jens
v.d. den Gemeinderat Jens
Bewilligt am 30.06.2023
durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland
Zivilabteilung, Gerichtspräsidentin Bürki
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung (vgl. Publikation im Nidauer Anzeiger vom 06.07.2023) und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.
Link: Allg. Richtlinien für die Benützung des öffentlichen Spielplatzes und die Aussenanlagen
